1.1. Mit der schriftlichen, elektronischen, mündlichen oder fernmündlichen Anmeldung der
Reiseleistungen (Buchung) bietet der Reisende daydreams den Abschluss eines Reisevertrages nach
Maßgabe der die Reiseleistung bestimmenden Reiseausschreibung verbindlich für 14 Tage an. Bei
einer Anmeldung per Internet ist das Ausfüllen und Versenden der Anmeldung das bindende
Angebot.
1.2. Der Reisende, der andere Reiseteilnehmer anmeldet, hat für die vertraglichen Verpflichtungen
aller von ihm angemeldeten Personen einzustehen, sofern er eine entsprechende gesonderte
Verpflichtung durch ausdrückliche und gesonderte Erklärung übernommen hat.
1.3. Der Reisevertrag zwischen dem Reisenden und daydreams kommt mit Annahmeerklärung von
daydreams und Zusendung der Reisebestätigung einschließlich der Rechnung (in schriftlicher oder
elektronischer Form) zustande.
1.4. Weicht der Inhalt der Reisebestätigung vom Inhalt der Anmeldung ab, so liegt ein neues Angebot
von daydreams vor, an das daydreams 10 Tage gebunden ist. Der Reisevertrag kommt auf der
Grundlage dieses neuen Angebots zustande, wenn der Reisende die Annahme ausdrücklich oder
schlüssig, etwa durch Leistung der Anzahlung auf den Reisepreis oder durch Reiseantritt, innerhalb
der Bindungsfrist erklärt.
2.1. Die an daydreams geleisteten Zahlungen sind gemäß § 651 k BGB insolvenzgesichert. Der
Sicherungsschein im Sinne von § 651 k Abs. 3 BGB wird mit der Reisebestätigung/Rechnung
übersandt.
2.2. Der Gesamtbetrag ist 30 Tage vor Reiseantritt ohne nochmalige Aufforderung fällig.
2.3. Befindet sich der Reisende mit der An- und/oder Restzahlung in Verzug und leistet trotz
nochmaliger Aufforderung und Nachfrist keine Zahlung, ist daydreams berechtigt, vom Reisevertrag
zurückzutreten und Schadensersatz gemäß Ziffer 5.2. zu verlangen.
2.4. Soweit im Rahmen der Reisebestätigung nicht abweichend festgelegt, können sämtliche
Zahlungen mit schuldbefreiender Wirkung nur an daydreams geleistet werden.
2.5. Der Nichtantritt der Reise oder die Nichtinanspruchnahme einzelner Leistungen durch den
Reisenden lässt den Anspruch von daydreams auf den Reisepreis grundsätzlich unberührt.
daydreams wird sich jedoch bemühen, ersparte Aufwendungen für aufgrund zwingender Gründe
nicht in Anspruch genommener Leistungen vom Leistungsträger erstattet zu bekommen und diese an
den Reisenden weiterzuleiten.
3.1. Der Umfang der vertraglichen Leistungen ergibt sich aus der zum Zeitpunkt der Reiseanmeldung
gültigen Leistungsbeschreibung (z.B. Katalog, Anzeige, veranstaltereigene Website im Internet) sowie
aus den hierauf Bezug nehmenden Angaben in der Reisebestätigung von daydreams und aus den in
der Reisebestätigung ausgewiesenen Nebenabreden und/oder Sonderwünschen des Reisenden.
3.2. Im Falle altersabhängiger Reisepreisermäßigungen ist für die Einhaltung der Altersgrenze der Tag
des Reisebeginns maßgeblich. Kosten, welche auf eine Falschauskunft des Reisenden zurückzuführen
sind, fallen diesem zur Last.
4.1. daydreams behält sich vor, vor Vertragsschluss eine Änderung der ausgeschriebenen Leistungen
und Preise zu erklären.
4.2. daydreams ist berechtigt, einzelne Reiseleistungen vor Reiseantritt zu ändern, soweit dies nach
Vertragsschluss notwendig werden sollte, durch daydreams nicht wider Treu und Glauben
herbeigeführt wurde, die Änderungen und Abweichungen nicht erheblich sind und den
Gesamtzuschnitt der gebuchten Reise nicht beeinträchtigen. daydreams wird den Reisenden
unverzüglich nach Kenntnis von dem Änderungsgrund über wesentliche Leistungsänderungen
informieren. Im Falle einer erheblichen Änderung wird daydreams dem Reisenden eine
unentgeltliche Umbuchung oder einen unentgeltlichen Rücktritt vom Reisevertrag anbieten.
Eventuelle Gewährleistungsansprüche des Reisenden bleiben unberührt.
4.3. In der Vor- und Nachsaison können einige Hoteleinrichtungen und Außenpools noch nicht, nicht
mehr oder nur eingeschränkt zur Verfügung stehen.
5.1. Der Reisende kann jederzeit vor Reisebeginn vom Reisevertrag zurücktreten. Die Erklärung des
Rücktritts ist formfrei, also schriftlich, mündlich, mit Telefax, E-Mail oder telefonisch ohne Angabe
von Gründen möglich und gegenüber daydreams zu erklären. Dem Reisenden wird zu
Beweiszwecken empfohlen, den Rücktritt schriftlich zu erklären. Maßgeblich ist der Eingang der
Rücktrittserklärung bei daydreams.
5.2. Im Falle des Rücktritts vor Reisebeginn durch den Reisenden verliert daydreams den Anspruch
auf den Reisepreis. Stattdessen ist daydreams berechtigt, unter Berücksichtigung der gewöhnlich
ersparten Aufwendungen und des durch anderweitige Verwendung der Reiseleistungen gewöhnlich
möglichen Erwerbs eine angemessene Entschädigung (Stornogebühr) zu verlangen, soweit
daydreams den Rücktritt nicht zu vertreten hat. daydreams hat diesen Entschädigungsanspruch
zeitlich gestaffelt, d.h. unter Berücksichtigung der Nähe des Zeitpunktes der Rücktrittserklärung zum
vertraglich vereinbarten Reisebeginn in einem prozentualen Verhältnis zum Reisepreis pauschaliert
unter Berücksichtigung gewöhnlich ersparter Aufwendungen und gewöhnlich möglicher
anderweitiger Verwendung der Reiseleistung und wie folgt berechnet (wobei die Möglichkeit des
Gegenbeweises nach Ziffer 5.3. unberührt bleibt):
- bis zum 30. Tag vor Reisebeginn 25 % des Reisepreises,
- vom 29.-22. Tag vor Reisebeginn 30 % des Reisepreises,
- vom 21.-15. Tag vor Reisebeginn 40 % des Reisepreises,
- vom 14.-7. Tag vor Reisebeginn 60 % des Reisepreises,
- vom 6.-4. Tag vor Reisebeginn 75 % des Reisepreises,
- vom 3.-1 Tag vor Reisebeginn 85 % des Reisepreises,
- am Tag des Reisebeginns oder bei Nichtantritt der Reise 90 % des Reisepreises.
5.3. Macht daydreams eine pauschalierte Entschädigung gemäß Ziffer 5.2. geltend, ist der Reisende
gleichwohl berechtigt, daydreams die Entstehung eines geringeren oder überhaupt keinen Schadens
nachzuweisen.
5.4. daydreams behält sich vor, anstelle der vorstehenden Pauschalen eine höhere, individuell
berechnete Entschädigung zu fordern, soweit daydreams nachweist, dass ihm wesentlich höhere
Aufwendungen als die jeweils anwendbare Pauschale entstanden sind. In diesem Fall ist daydreams
verpflichtet, die geforderte Entschädigung unter Berücksichtigung der ersparten Aufwendungen und
einer etwaigen, anderweitigen Verwendung der Reiseleistungen konkret zu beziffern und zu belegen.
5.5. Das gesetzliche Recht des Reisenden, einen Ersatzteilnehmer zu stellen, bleibt unberührt. Tritt
eine Ersatzperson an die Stelle eines gemeldeten Reisenden, wird ein Bearbeitungsentgelt von € 25,-
pro Person berechnet. Gleiches gilt für eine nachträglich erforderlich werdende Korrektur oder
Ergänzung des Namens, die auf eine Falschangabe durch den Anmelder / Reisenden oder auf die
nachträgliche Änderung des Namens des Reisenden zurückzuführen ist. Der Nachweis, dass
daydreams keine oder wesentlich niedrigere Kosten entstanden sind, bleibt dem Reisenden
vorbehalten.
daydreams kann den Reisevertrag aus wichtigem Grund fristlos kündigen. Ein wichtiger Grund liegt
insbesondere vor, wenn der Reisende trotz entsprechender Abmahnung die Durchführung der Reise
erheblich weiter stört, so dass eine weitere Teilnahme für den Veranstalter oder die Reiseteilnehmer
nicht mehr zumutbar ist. daydreams behält den Anspruch auf den Reisepreis, muss sich jedoch den
Wert ersparter Aufwendungen sowie diejenigen Vorteile anrechnen lassen, die aus einer anderen
Verwendung nicht in Anspruch genommener Leistungen erlangt werden, einschließlich eventueller
Erstattung durch Leistungsträger. Etwaige Mehrkosten für eine Rückbeförderung trägt der störende
Reisende selbst.
7.1. Der Reisende ist verpflichtet, die Angaben und Daten in der Reisebestätigung - insbesondere die
Richtigkeit der persönlichen Daten - unverzüglich nach Zugang zu prüfen und eventuelle
Abweichungen zur Reisebuchung oder Unrichtigkeiten umgehend daydreams zu melden.
7.2. Der Reisende hat die nach vollständiger Bezahlung ca. 2 Wochen vor Reiseantritt zugehenden
Reisedokumente auf deren Vollständigkeit und Übereinstimmung mit der Reisebestätigung zu
prüfen. Sollten dem Reisenden bis spätestens 1 Woche vor Abreise die Reiseunterlagen (wie etwa
Hotelvoucher) wider Erwarten nicht oder nur unvollständig vorliegen oder sollten die
Reiseunterlagen von der Reisebestätigung abweichen, so hat er sich unverzüglich mit daydreams in
Verbindung zu setzen.
7.3. Der Reisende stellt sicher, dass er unter den durch ihn bei Buchung angegebenen Kontaktdaten -
insbesondere unter der angegebenen Telefonnummer und E-Mail-Adresse in den letzten 3 Tagen vor
Reisebeginn - regelmäßig erreichbar ist.
8.1. Sind die Reiseleistungen nicht vertragsgemäß oder wird eine Reiseleistung nicht erbracht, so
kann der Reisende Abhilfe verlangen. daydreams kann die Abhilfe verweigern, sofern diese nicht
einen unverhältnismäßigen Aufwand erfordert. Die Abhilfe besteht in der Regel in der Beseitigung
des Reisemangels oder der Bereitstellung einer gleich- oder höherwertigen Ersatzleistung.
8.2. Unterlässt es der Reisende bei Auftreten eines Mangels schuldhaft, diesen gegenüber daydreams
oder der in der Reisebestätigung benannten örtlichen Repräsentanz anzuzeigen oder ohne
gesonderte Mängelanzeige unter Fristsetzung Abhilfe gegenüber daydreams oder der örtlichen
Repräsentanz zu verlangen, so kann er auf diesen Mangel später keine reisevertraglichen
Gewährleistungsansprüche mehr stützen. Die Anzeige oder das Abhilfeverlangen darf nur gegenüber
daydreams oder der örtlichen Repräsentanz erfolgen. Die Anzeigepflicht entfällt, wenn erhebliche
Schwierigkeiten die Mängelanzeige gegenüber daydreams oder der örtlichen Repräsentanz
unzumutbar machen.
8.3. Soweit Reiseleistungen nicht vertragsgemäß erbracht worden sind und der Reisende es nicht
schuldhaft unterlassen hat, den Mangel anzuzeigen, kann der Reisende eine Minderung des
Reisepreises geltend machen.
8.4. Eine Kündigung des Reisevertrages nach § 651e BGB durch den Reisenden ist erst zulässig, wenn
daydreams eine ihr vom Reisenden bestimmte Frist hat verstreichen lassen, ohne Abhilfe zu leisten
und die Reise infolge eines Mangels erheblich beeinträchtigt wird. Der Bestimmung einer Frist bedarf
es nicht, wenn die Abhilfe unmöglich ist, von daydreams verweigert wird oder wenn die sofortige
Kündigung des Vertrages durch ein besonderes Interesse des Reisenden gerechtfertigt ist.
8.5. Im Falle berechtigter Kündigung kann daydreams für erbrachte oder zur Beendigung der Reise
noch zu erbringende Reiseleistungen eine Entschädigung verlangen. Für deren Berechnung sind der
Wert der erbrachten Reiseleistungen sowie der Gesamtpreis und der Wert der vertraglich
vereinbarten Reiseleistungen maßgeblich (vgl. § 638 Abs. 3 BGB). Dies gilt nicht, sofern die
erbrachten oder zu erbringenden Reiseleistungen für den Reisenden nicht von Interesse sind.
8.6. Beruht der Reisemangel auf einem Umstand, den daydreams zu vertreten hat, so kann der
Reisende - unbeschadet der Minderung oder Kündigung - auch Schadenersatz verlangen.
9.1. Ansprüche wegen nicht vertragsgemäßer Erbringung der Reise (Ansprüche nach den §§ 651 c bis
651 f BGB - Abhilfe, Minderung, Kündigung wegen Mangels, Schadensersatz) hat der Reisende
innerhalb eines Monats nach der vertraglich vorgesehenen Beendigung der Reise gegenüber
daydreams - FTM Freizeit- und Trendmarketing GmbH & Co. KG Kalkarer Str. 81, 47533 Kleve geltend
zu machen. Nach Ablauf der Frist können Ansprüche nur geltend gemacht werden, wenn der
Reisende die Frist ohne eigenes Verschulden nicht einhalten konnte.
9.2. Ansprüche des Reisenden nach §§ 651 c bis 651 f BGB (Abhilfe, Minderung, Kündigung wegen
Mangels, Schadensersatz) wegen der schuldhaften Verletzung des Lebens, des Körpers oder der
Gesundheit verjähren in zwei Jahren. Entsprechendes gilt für Ansprüche auf Ersatz für sonstige
Schäden, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung des Veranstalters,
seiner gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen beruhen.
9.3. Alle sonstigen Ansprüche nach den §§ 651 c bis 651 f BGB (Abhilfe, Minderung, Kündigung
wegen Mangels, Schadensersatz) verjähren in einem Jahr.
9.4. Die Verjährung der Ansprüche nach den Ziffern 9.2. und 9.3. beginnt mit dem Tag, an dem die
Reise nach dem geschlossenen Reisevertrag enden sollte.
9.5. Macht der Reisende innerhalb eines Monats nach dem vertraglich vorgesehenen Reiseende
Ansprüche geltend, so ist die Verjährung so lange gehemmt, bis der Veranstalter die Ansprüche
schriftlich zurückweist. Diese Zurückweisung stellt zugleich die Verweigerung der Fortsetzung von
Verhandlungen über den Anspruch im Sinne von § 203 BGB dar.
Soweit ein Schaden weder vorsätzlich noch grob fahrlässig von daydreams herbeigeführt worden ist
oder daydreams allein wegen eines Verschuldens eines Leistungsträgers verantwortlich ist, ohne dass
daydreams bei der Auswahl oder in der Überwachung des Leistungsträgers eigene Versäumnisse
treffen oder ein Organisationsverschulden anzulasten ist, wird die vertragliche und deliktische
Haftung für Schäden, die nicht auf der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit
beruhen, auf den dreifachen Reisepreis beschränkt. Etwaig darüber hinausgehende Ansprüche
aufgrund geltender internationaler Abkommen oder auf diesen beruhenden gesetzlichen
Vorschriften bleiben von der Haftungsbeschränkung unberührt.
Die Abtretung von Gewährleistungs- oder Schadenersatzansprüchen sowie die gerichtliche
Geltendmachung von Ansprüchen anderer Reisenden oder Reiseteilnehmer ist ausgeschlossen, es sei
denn, der Abtretungsempfänger hat durch gesonderte Unterschrift bei der Buchung erklärt, auch für
die vertraglichen Verpflichtungen derjenigen Personen selbst einzustehen, die die Rechte an ihn
abgetreten haben.
Für die Einhaltung von Pass-, Visa-, und Gesundheitsvorschriften ist der Reisende selbst
verantwortlich. Alle Nachteile, die aus deren Nichtbefolgung erwachsen, gehen zu dessen Lasten, es
sei denn, daydreams hat den Reisenden nicht ausreichend oder falsch informiert. Die vor oder bei
Vertragsschluss erteilten Informationen gelten für Staatsangehörige des Staates, in dem die Reise
angeboten wird. Reisende mit hiervon abweichender Staatsangehörigkeit können die
entsprechenden Informationen beim zuständigen Konsulat erfragen.
Soweit nicht ausdrücklich anders ausgewiesen, sind im Reisepreis Reiseversicherungen nicht
enthalten. daydreams empfiehlt dem Reisenden den Abschluss von Reiserücktrittskosten-,
Reisehaftpflicht-, Kranken- und Unfallversicherung.
14.1. Für Verträge über Reiseleistungen nach § 651 a BGB, die im Fernabsatz geschlossen werden,
findet gemäß § 312 Abs. 2 Nr. 4 a BGB das Widerrufsrecht nach § 312 g BGB keine Anwendung.
14.2. Die daydreams zur Vertragsdurchführung zur Verfügung gestellten personenbezogenen Daten
werden nach den in Deutschland geltenden Datenschutzbestimmungen elektronisch verarbeitet und
genutzt. Der Betroffene kann der Nutzung oder Übermittlung seiner Daten für Zwecke der Werbung,
Markt- oder Meinungsforschung jederzeit durch Mitteilung an den Datenschutzbeauftragten unter
der am Ende angegebenen Adresse der daydreams widersprechen.
14.3. Die Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen oder
des Reisevertrages hat nicht die Unwirksamkeit des gesamten Reisevertrages zur Folge.
Daydreams
FTM Freizeit- und Trendmarketing GmbH & Co. KG
Kalkarer Str. 81
47533 Kleve
Stand: 01. Januar 2017