Allgemeine Geschäftsbedingungen für den Reiseveranstalter FTM Freizeit- und Trendmarketing GmbH & Co. KG (nachfolgend „daydreams“ genannt)

 

1. Abschluss des Reisevertrages

1.1. Mit der schriftlichen, elektronischen, mündlichen oder fernmündlichen Anmeldung der

Reiseleistungen (Buchung) bietet der Reisende daydreams den Abschluss eines Reisevertrages nach

Maßgabe der die Reiseleistung bestimmenden Reiseausschreibung verbindlich für 14 Tage an. Bei

einer Anmeldung per Internet ist das Ausfüllen und Versenden der Anmeldung das bindende

Angebot.

 

1.2. Der Reisende, der andere Reiseteilnehmer anmeldet, hat für die vertraglichen Verpflichtungen

aller von ihm angemeldeten Personen einzustehen, sofern er eine entsprechende gesonderte

Verpflichtung durch ausdrückliche und gesonderte Erklärung übernommen hat.

 

1.3. Der Reisevertrag zwischen dem Reisenden und daydreams kommt mit Annahmeerklärung von

daydreams und Zusendung der Reisebestätigung einschließlich der Rechnung (in schriftlicher oder

elektronischer Form) zustande.

 

1.4. Weicht der Inhalt der Reisebestätigung vom Inhalt der Anmeldung ab, so liegt ein neues Angebot

von daydreams vor, an das daydreams 10 Tage gebunden ist. Der Reisevertrag kommt auf der

Grundlage dieses neuen Angebots zustande, wenn der Reisende die Annahme ausdrücklich oder

schlüssig, etwa durch Leistung der Anzahlung auf den Reisepreis oder durch Reiseantritt, innerhalb

der Bindungsfrist erklärt.

 

2. Bezahlung des Reisepreises

2.1. Die an daydreams geleisteten Zahlungen sind gemäß § 651 k BGB insolvenzgesichert. Der

Sicherungsschein im Sinne von § 651 k Abs. 3 BGB wird mit der Reisebestätigung/Rechnung

übersandt.

 

2.2. Der Gesamtbetrag ist 30 Tage vor Reiseantritt ohne nochmalige Aufforderung fällig.

 

2.3. Befindet sich der Reisende mit der An- und/oder Restzahlung in Verzug und leistet trotz

nochmaliger Aufforderung und Nachfrist keine Zahlung, ist daydreams berechtigt, vom Reisevertrag

zurückzutreten und Schadensersatz gemäß Ziffer 5.2. zu verlangen.

 

2.4. Soweit im Rahmen der Reisebestätigung nicht abweichend festgelegt, können sämtliche

Zahlungen mit schuldbefreiender Wirkung nur an daydreams geleistet werden.

 

2.5. Der Nichtantritt der Reise oder die Nichtinanspruchnahme einzelner Leistungen durch den

Reisenden lässt den Anspruch von daydreams auf den Reisepreis grundsätzlich unberührt.

daydreams wird sich jedoch bemühen, ersparte Aufwendungen für aufgrund zwingender Gründe

nicht in Anspruch genommener Leistungen vom Leistungsträger erstattet zu bekommen und diese an

den Reisenden weiterzuleiten.

 

3. Leistungen und Nebenabreden

3.1. Der Umfang der vertraglichen Leistungen ergibt sich aus der zum Zeitpunkt der Reiseanmeldung

gültigen Leistungsbeschreibung (z.B. Katalog, Anzeige, veranstaltereigene Website im Internet) sowie

aus den hierauf Bezug nehmenden Angaben in der Reisebestätigung von daydreams und aus den in

der Reisebestätigung ausgewiesenen Nebenabreden und/oder Sonderwünschen des Reisenden.

 

3.2. Im Falle altersabhängiger Reisepreisermäßigungen ist für die Einhaltung der Altersgrenze der Tag

des Reisebeginns maßgeblich. Kosten, welche auf eine Falschauskunft des Reisenden zurückzuführen

sind, fallen diesem zur Last.

 

4. Leistungsänderungen

4.1. daydreams behält sich vor, vor Vertragsschluss eine Änderung der ausgeschriebenen Leistungen

und Preise zu erklären.

 

4.2. daydreams ist berechtigt, einzelne Reiseleistungen vor Reiseantritt zu ändern, soweit dies nach

Vertragsschluss notwendig werden sollte, durch daydreams nicht wider Treu und Glauben

herbeigeführt wurde, die Änderungen und Abweichungen nicht erheblich sind und den

Gesamtzuschnitt der gebuchten Reise nicht beeinträchtigen. daydreams wird den Reisenden

unverzüglich nach Kenntnis von dem Änderungsgrund über wesentliche Leistungsänderungen

informieren. Im Falle einer erheblichen Änderung wird daydreams dem Reisenden eine

unentgeltliche Umbuchung oder einen unentgeltlichen Rücktritt vom Reisevertrag anbieten.

Eventuelle Gewährleistungsansprüche des Reisenden bleiben unberührt.

 

4.3. In der Vor- und Nachsaison können einige Hoteleinrichtungen und Außenpools noch nicht, nicht

mehr oder nur eingeschränkt zur Verfügung stehen.

 

5. Rücktritt des Reisenden vor Reisebeginn / Reiserücktrittskosten

5.1. Der Reisende kann jederzeit vor Reisebeginn vom Reisevertrag zurücktreten. Die Erklärung des

Rücktritts ist formfrei, also schriftlich, mündlich, mit Telefax, E-Mail oder telefonisch ohne Angabe

von Gründen möglich und gegenüber daydreams zu erklären. Dem Reisenden wird zu

Beweiszwecken empfohlen, den Rücktritt schriftlich zu erklären. Maßgeblich ist der Eingang der

Rücktrittserklärung bei daydreams.

 

5.2. Im Falle des Rücktritts vor Reisebeginn durch den Reisenden verliert daydreams den Anspruch

auf den Reisepreis. Stattdessen ist daydreams berechtigt, unter Berücksichtigung der gewöhnlich

ersparten Aufwendungen und des durch anderweitige Verwendung der Reiseleistungen gewöhnlich

möglichen Erwerbs eine angemessene Entschädigung (Stornogebühr) zu verlangen, soweit

daydreams den Rücktritt nicht zu vertreten hat. daydreams hat diesen Entschädigungsanspruch

zeitlich gestaffelt, d.h. unter Berücksichtigung der Nähe des Zeitpunktes der Rücktrittserklärung zum

vertraglich vereinbarten Reisebeginn in einem prozentualen Verhältnis zum Reisepreis pauschaliert

unter Berücksichtigung gewöhnlich ersparter Aufwendungen und gewöhnlich möglicher

anderweitiger Verwendung der Reiseleistung und wie folgt berechnet (wobei die Möglichkeit des

Gegenbeweises nach Ziffer 5.3. unberührt bleibt):

- bis zum 30. Tag vor Reisebeginn 25 % des Reisepreises,

- vom 29.-22. Tag vor Reisebeginn 30 % des Reisepreises,

- vom 21.-15. Tag vor Reisebeginn 40 % des Reisepreises,

- vom 14.-7. Tag vor Reisebeginn 60 % des Reisepreises,

- vom 6.-4. Tag vor Reisebeginn 75 % des Reisepreises,

- vom 3.-1 Tag vor Reisebeginn 85 % des Reisepreises,

- am Tag des Reisebeginns oder bei Nichtantritt der Reise 90 % des Reisepreises.

 

5.3. Macht daydreams eine pauschalierte Entschädigung gemäß Ziffer 5.2. geltend, ist der Reisende

gleichwohl berechtigt, daydreams die Entstehung eines geringeren oder überhaupt keinen Schadens

nachzuweisen.

 

5.4. daydreams behält sich vor, anstelle der vorstehenden Pauschalen eine höhere, individuell

berechnete Entschädigung zu fordern, soweit daydreams nachweist, dass ihm wesentlich höhere

Aufwendungen als die jeweils anwendbare Pauschale entstanden sind. In diesem Fall ist daydreams

verpflichtet, die geforderte Entschädigung unter Berücksichtigung der ersparten Aufwendungen und

einer etwaigen, anderweitigen Verwendung der Reiseleistungen konkret zu beziffern und zu belegen.

 

5.5. Das gesetzliche Recht des Reisenden, einen Ersatzteilnehmer zu stellen, bleibt unberührt. Tritt

eine Ersatzperson an die Stelle eines gemeldeten Reisenden, wird ein Bearbeitungsentgelt von € 25,-

pro Person berechnet. Gleiches gilt für eine nachträglich erforderlich werdende Korrektur oder

Ergänzung des Namens, die auf eine Falschangabe durch den Anmelder / Reisenden oder auf die

nachträgliche Änderung des Namens des Reisenden zurückzuführen ist. Der Nachweis, dass

daydreams keine oder wesentlich niedrigere Kosten entstanden sind, bleibt dem Reisenden

vorbehalten.

 

6. Kündigung durch daydreams

daydreams kann den Reisevertrag aus wichtigem Grund fristlos kündigen. Ein wichtiger Grund liegt

insbesondere vor, wenn der Reisende trotz entsprechender Abmahnung die Durchführung der Reise

erheblich weiter stört, so dass eine weitere Teilnahme für den Veranstalter oder die Reiseteilnehmer

nicht mehr zumutbar ist. daydreams behält den Anspruch auf den Reisepreis, muss sich jedoch den

Wert ersparter Aufwendungen sowie diejenigen Vorteile anrechnen lassen, die aus einer anderen

Verwendung nicht in Anspruch genommener Leistungen erlangt werden, einschließlich eventueller

Erstattung durch Leistungsträger. Etwaige Mehrkosten für eine Rückbeförderung trägt der störende

Reisende selbst.

 

7. Mitwirkungspflichten des Reisenden

7.1. Der Reisende ist verpflichtet, die Angaben und Daten in der Reisebestätigung - insbesondere die

Richtigkeit der persönlichen Daten - unverzüglich nach Zugang zu prüfen und eventuelle

Abweichungen zur Reisebuchung oder Unrichtigkeiten umgehend daydreams zu melden.

 

7.2. Der Reisende hat die nach vollständiger Bezahlung ca. 2 Wochen vor Reiseantritt zugehenden

Reisedokumente auf deren Vollständigkeit und Übereinstimmung mit der Reisebestätigung zu

prüfen. Sollten dem Reisenden bis spätestens 1 Woche vor Abreise die Reiseunterlagen (wie etwa

Hotelvoucher) wider Erwarten nicht oder nur unvollständig vorliegen oder sollten die

Reiseunterlagen von der Reisebestätigung abweichen, so hat er sich unverzüglich mit daydreams in

Verbindung zu setzen.

 

7.3. Der Reisende stellt sicher, dass er unter den durch ihn bei Buchung angegebenen Kontaktdaten -

insbesondere unter der angegebenen Telefonnummer und E-Mail-Adresse in den letzten 3 Tagen vor

Reisebeginn - regelmäßig erreichbar ist.

 

8. Abhilfe, Mängelanzeige, Minderung, Kündigung

8.1. Sind die Reiseleistungen nicht vertragsgemäß oder wird eine Reiseleistung nicht erbracht, so

kann der Reisende Abhilfe verlangen. daydreams kann die Abhilfe verweigern, sofern diese nicht

einen unverhältnismäßigen Aufwand erfordert. Die Abhilfe besteht in der Regel in der Beseitigung

des Reisemangels oder der Bereitstellung einer gleich- oder höherwertigen Ersatzleistung.

 

8.2. Unterlässt es der Reisende bei Auftreten eines Mangels schuldhaft, diesen gegenüber daydreams

oder der in der Reisebestätigung benannten örtlichen Repräsentanz anzuzeigen oder ohne

gesonderte Mängelanzeige unter Fristsetzung Abhilfe gegenüber daydreams oder der örtlichen

Repräsentanz zu verlangen, so kann er auf diesen Mangel später keine reisevertraglichen

Gewährleistungsansprüche mehr stützen. Die Anzeige oder das Abhilfeverlangen darf nur gegenüber

daydreams oder der örtlichen Repräsentanz erfolgen. Die Anzeigepflicht entfällt, wenn erhebliche

Schwierigkeiten die Mängelanzeige gegenüber daydreams oder der örtlichen Repräsentanz

unzumutbar machen.

 

8.3. Soweit Reiseleistungen nicht vertragsgemäß erbracht worden sind und der Reisende es nicht

schuldhaft unterlassen hat, den Mangel anzuzeigen, kann der Reisende eine Minderung des

Reisepreises geltend machen.

 

8.4. Eine Kündigung des Reisevertrages nach § 651e BGB durch den Reisenden ist erst zulässig, wenn

daydreams eine ihr vom Reisenden bestimmte Frist hat verstreichen lassen, ohne Abhilfe zu leisten

und die Reise infolge eines Mangels erheblich beeinträchtigt wird. Der Bestimmung einer Frist bedarf

es nicht, wenn die Abhilfe unmöglich ist, von daydreams verweigert wird oder wenn die sofortige

Kündigung des Vertrages durch ein besonderes Interesse des Reisenden gerechtfertigt ist.

 

8.5. Im Falle berechtigter Kündigung kann daydreams für erbrachte oder zur Beendigung der Reise

noch zu erbringende Reiseleistungen eine Entschädigung verlangen. Für deren Berechnung sind der

Wert der erbrachten Reiseleistungen sowie der Gesamtpreis und der Wert der vertraglich

vereinbarten Reiseleistungen maßgeblich (vgl. § 638 Abs. 3 BGB). Dies gilt nicht, sofern die

erbrachten oder zu erbringenden Reiseleistungen für den Reisenden nicht von Interesse sind.

 

8.6. Beruht der Reisemangel auf einem Umstand, den daydreams zu vertreten hat, so kann der

Reisende - unbeschadet der Minderung oder Kündigung - auch Schadenersatz verlangen.

 

9. Geltendmachung von Ansprüchen: Adressat, Ausschlussfristen, Verjährung

9.1. Ansprüche wegen nicht vertragsgemäßer Erbringung der Reise (Ansprüche nach den §§ 651 c bis

651 f BGB - Abhilfe, Minderung, Kündigung wegen Mangels, Schadensersatz) hat der Reisende

innerhalb eines Monats nach der vertraglich vorgesehenen Beendigung der Reise gegenüber

daydreams - FTM Freizeit- und Trendmarketing GmbH & Co. KG Kalkarer Str. 81, 47533 Kleve geltend

zu machen. Nach Ablauf der Frist können Ansprüche nur geltend gemacht werden, wenn der

Reisende die Frist ohne eigenes Verschulden nicht einhalten konnte.

 

9.2. Ansprüche des Reisenden nach §§ 651 c bis 651 f BGB (Abhilfe, Minderung, Kündigung wegen

Mangels, Schadensersatz) wegen der schuldhaften Verletzung des Lebens, des Körpers oder der

Gesundheit verjähren in zwei Jahren. Entsprechendes gilt für Ansprüche auf Ersatz für sonstige

Schäden, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung des Veranstalters,

seiner gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen beruhen.

 

9.3. Alle sonstigen Ansprüche nach den §§ 651 c bis 651 f BGB (Abhilfe, Minderung, Kündigung

wegen Mangels, Schadensersatz) verjähren in einem Jahr.

 

9.4. Die Verjährung der Ansprüche nach den Ziffern 9.2. und 9.3. beginnt mit dem Tag, an dem die

Reise nach dem geschlossenen Reisevertrag enden sollte.

 

9.5. Macht der Reisende innerhalb eines Monats nach dem vertraglich vorgesehenen Reiseende

Ansprüche geltend, so ist die Verjährung so lange gehemmt, bis der Veranstalter die Ansprüche

schriftlich zurückweist. Diese Zurückweisung stellt zugleich die Verweigerung der Fortsetzung von

Verhandlungen über den Anspruch im Sinne von § 203 BGB dar.

 

10. Haftungsbeschränkung

Soweit ein Schaden weder vorsätzlich noch grob fahrlässig von daydreams herbeigeführt worden ist

oder daydreams allein wegen eines Verschuldens eines Leistungsträgers verantwortlich ist, ohne dass

daydreams bei der Auswahl oder in der Überwachung des Leistungsträgers eigene Versäumnisse

treffen oder ein Organisationsverschulden anzulasten ist, wird die vertragliche und deliktische

Haftung für Schäden, die nicht auf der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit

beruhen, auf den dreifachen Reisepreis beschränkt. Etwaig darüber hinausgehende Ansprüche

aufgrund geltender internationaler Abkommen oder auf diesen beruhenden gesetzlichen

Vorschriften bleiben von der Haftungsbeschränkung unberührt.

 

11. Abtretungsverbot

Die Abtretung von Gewährleistungs- oder Schadenersatzansprüchen sowie die gerichtliche

Geltendmachung von Ansprüchen anderer Reisenden oder Reiseteilnehmer ist ausgeschlossen, es sei

denn, der Abtretungsempfänger hat durch gesonderte Unterschrift bei der Buchung erklärt, auch für

die vertraglichen Verpflichtungen derjenigen Personen selbst einzustehen, die die Rechte an ihn

abgetreten haben.

 

12. Pass-, Visa-, Gesundheitsbestimmungen

Für die Einhaltung von Pass-, Visa-, und Gesundheitsvorschriften ist der Reisende selbst

verantwortlich. Alle Nachteile, die aus deren Nichtbefolgung erwachsen, gehen zu dessen Lasten, es

sei denn, daydreams hat den Reisenden nicht ausreichend oder falsch informiert. Die vor oder bei

Vertragsschluss erteilten Informationen gelten für Staatsangehörige des Staates, in dem die Reise

angeboten wird. Reisende mit hiervon abweichender Staatsangehörigkeit können die

entsprechenden Informationen beim zuständigen Konsulat erfragen.

 

13. Reiseversicherung

Soweit nicht ausdrücklich anders ausgewiesen, sind im Reisepreis Reiseversicherungen nicht

enthalten. daydreams empfiehlt dem Reisenden den Abschluss von Reiserücktrittskosten-,

Reisehaftpflicht-, Kranken- und Unfallversicherung.

 

14. Allgemeine Bestimmungen

14.1. Für Verträge über Reiseleistungen nach § 651 a BGB, die im Fernabsatz geschlossen werden,

findet gemäß § 312 Abs. 2 Nr. 4 a BGB das Widerrufsrecht nach § 312 g BGB keine Anwendung.

 

14.2. Die daydreams zur Vertragsdurchführung zur Verfügung gestellten personenbezogenen Daten

werden nach den in Deutschland geltenden Datenschutzbestimmungen elektronisch verarbeitet und

genutzt. Der Betroffene kann der Nutzung oder Übermittlung seiner Daten für Zwecke der Werbung,

Markt- oder Meinungsforschung jederzeit durch Mitteilung an den Datenschutzbeauftragten unter

der am Ende angegebenen Adresse der daydreams widersprechen.

 

14.3. Die Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen oder

des Reisevertrages hat nicht die Unwirksamkeit des gesamten Reisevertrages zur Folge.

 

15. Reiseveranstalter:

Daydreams
FTM Freizeit- und Trendmarketing GmbH & Co. KG
Kalkarer Str. 81
47533 Kleve

Stand: 01. Januar 2017